Goyo Montero und Ministerpräsident Markus Söder

Goyo Montero und Ministerpräsident Markus Söder

Verdient

Goyo Montero erhält Bayerischen Verdienstorden

Bayerischer Ministerpräsident Markus Söder zeichnet den Ballettdirektor des Staatstheaters Nürnberg für seine hervorragenden Verdienste um den Freistaat aus

Nürnberg, 14/07/2024

Goyo Montero, Chefchoreograf und Ballettdirektor am Staatstheater Nürnberg, hat von Ministerpräsident Markus Söder den Bayerischen Verdienstorden erhalten. In der Laudatio heißt es: „Wir danken Goyo Montero für seine exzellente künstlerische Arbeit, sein Engagement und seine Leidenschaft, die das Staatsballett Nürnberg zu einer herausragenden Institution in der Ballettwelt gemacht haben.“

Preisträger Goyo Montero zu seiner Ehrung: „Den Bayerischen Verdienstorden durch den Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder zu erhalten, vertieft nochmals die Verbundenheit mit Bayern und meiner künstlerischen Heimat Nürnberg, denen ich so vieles in meinem Leben und meiner Karriere verdanke. Diese Auszeichnung ist ein weiterer wundervoller Beweis der Wertschätzung, die mir und meiner Arbeit hier entgegengebracht wird. Für diese Anerkennung werde ich immer zutiefst dankbar sein.“

Seit 2008 ist Goyo Montero Ballettdirektor und Chefchoreograf am Staatstheater Nürnberg. In dieser Zeit hat er mit seiner choreografischen Handschrift die Tanzszene in der Metropolregion geprägt und das Staatstheater Nürnberg Ballett europaweit bekannt gemacht. In der Spielzeit 2024/25 wird die Nürnberger Ballett-Compagnie seine Choreografie „Firebird“ im Rahmen des Doppelabends „Strawinsky: Goecke/Montero“ ab dem 14. Dezember zur deutschen Erstaufführung bringen. Ab der Spielzeit 2025/26 übernimmt Montero das Ballett am Staatstheater Hannover.

Der Bayerische Verdienstorden wird seit 1957 jedes Jahr als Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk vom Ministerpräsidenten verliehen. Eine Besonderheit des Bayerischen Verdienstordens ist, dass die Zahl der lebenden Ordensträgerinnen und Ordensträger auf 2.000 begrenzt ist.

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