Bayerisches Corona-Selbstständigenprogramm

Noch bis zum 31. März 2021: Anträge stellen beim bayerischen Corona-Soloselbständigenprogramm!

Bereits seit März 2020 fordert der Bayerische Landesverband für zeitgenössischen Tanz (BLZT) vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (STMWK) eigene finanzielle Hilfspakete für Künstler*innen in Bayern.

Zunächst wurden unsere Appelle nur teilweise aufgegriffen und viele Künstler*innen fielen durchs Raster. Die gemeinsamen Interventionen der Berufsverbände der Künste in Bayern führten jedoch zu Nachbesserungen in der bisherigen Förderung. Jetzt ist das Verfahren deutlich vereinfacht, es gibt mannigfaltige Möglichkeiten die Berechtigung als Künstler*in nachzuweisen und das Programm dient dem Lebensunterhalt über einen „fiktiven Unternehmerlohn“:

Soloselbständige aus dem Kunst- und Kulturbereich, die eine künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit ausüben (wie z.B. Journalist*innen, Autor*innen, Tänzer*innen, Tanzpädagog*innen, Choreograf*innen, Bildende Künstler*innen, Musiker*innen, Theaterschaffende, Techniker*innen, Produktionsleiter*innen etc.) können bis zu 1.180,- € monatliche Corona-Hilfe erhalten, rückwirkend für die Monate Oktober bis Dezember 2020. Die Antragstellung ist einfach und die Förderung lässt sich mit den außerordentlichen Wirtschaftshilfen des Bundes (November- und Dezemberhilfe) kombinieren!

Dazu Walter Heun, 1. Vorsitzender des BLZT: „Als der erste Lockdown von der Politik beschlossen wurde, standen viele Künstler*innen, die ohnehin in prekären Lebens- und Arbeitsverhältnissen kreativ sind, vor dem doppelten Aus: keine Chance auf Ausübung ihrer Arbeit und von staatlichen Programmen ausgeschlossen. In enger Auseinandersetzung zwischen Politik, Verwaltung und den Vertreter*innen der Berufsverbände ist jetzt ein Modell entstanden, das viel einfacher, zugänglicher und wirksamer ist. Ich kann nur jedem/r empfehlen, der/die sich anfangs ausgeschlossen fühlte, jetzt einen Antrag zu stellen. Bei voraussehbarer Verlängerung der Unterstützung – wegen des verlängerten Lockdowns – können die bei Bayern Innovativ eingegebenen Daten dann auch leicht für einen Verlängerungsantrag verwendet werden.“

Wir sind zudem zuversichtlich, dass das STMWK nun das seit langem besprochene Stipendienprogramm für Künstler*innen in Bayern auf den Weg bringt!

Soloselbständigenprogramm Bayern

Bei den existierenden Antragsverfahren genügte u.a. die Mitgliedschaft in einem der Berufsverbände als Nachweis, um antragsberechtigt zu sein – das gilt auch für eine Mitgliedschaft beim BLZT! Die BLZT-Mitgliedschaft kann als künstlerische Legitimation und Nachweis bei der Beantragung von Künstler*innen-Hilfen der Corona-Programme u.a. fungieren.

Hier geht's zur Mitgliedschaft! Antrag auf Mitgliedschaft beim BLZT

UMFRAGE zur Soloselbständigenförderung in Bayern
Der BLZT begleitet die Prozesse des STMWK kritisch und kann über dieses Gremium Feedback aus der Szene direkt kommunizieren. Daher interessiert es uns, ob Sie als Journalist*innen, Autor*innen, Tänzer*innen, Tanzpädagog*innen, Choreograf*innen, Bildende Künstler*innen, Musiker*innen, Theaterschaffende, Techniker*innen, Produktionsleiter*innen etc. die Förderung bereits beantragt haben und falls nein, was der Grund dafür ist.

Uns ist klar, dass man bei den vielen Hilfs- und Förderprogrammen durchaus den Überblick verlieren kann und die Motivation einen Antrag zu stellen sinkt, wenn man dennoch durchs Raster fällt. Umso wichtiger ist Feedback für uns, um an weiteren Verbesserungen zu arbeiten. Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten und beantworten Sie uns die Fragen. Ihre Antworten können dabei helfen, Problematiken bei der Antragstellung zu lösen und das Verfahren weiter zu vereinfachen / zugänglicher zu machen. Die Auswertung des Fragebogens werden wir anonymisiert an das STMWK herantragen.

Fragebogen


www.blzt.de

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