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ERSTE SICHERHEIT
Eine Initiative des Bayerischen Landesverbands für zeitgenössischen Tanz greift schnell
Am 26. März 2020 wandten sich die BLZT-Vorstände Walter Heun und Stefan Sixt mit einem Appell an die Bayerische Staatsregierung, da die Hilfe für coronageschädigte Kleinunternehmer*innen weitgehend an den Kunstschaffenden vorbeigeht. Vorgeschlagen wurde anstelle eines Antrags auf 'Grundsicherung' im Sinne von Sozialleistungen eine bedingungslose Soforthilfe von monatlich mindestens 1.000,- €. Die Bayerische Staatsregierung und insbesondere Herrn Staatsminister Bernd Sibler setzen Teile dieser Initiative nun um.
Zwei wesentliche Teile des Vorschlages sollten nach Vorschlag der Initiatoren jedoch ergänzt werden, damit diese Maßnahme sinnvoll greift:
Jede/r bei der KSK registrierte Künstler*in kann formlos monatlich ein Zwölftel des von ihm/ihr bei der KSK gemeldeten Jahreseinkommens bis auf weiteres bei der KSK oder seinem Finanzamt anfordern. Diese zahlt auch ein monatliches Mindesthonorar von 1.000,- € ohne weitere Überprüfung aus. Nicht von der KSK erfasste Künstler*innen können durch die jeweiligen Landesverbände identifiziert werden und das Mindesthonorar erhalten.
Walter Heun, 1. Vorsitzende des BLZT, sagt dazu: „Ganz besonders freuen wir uns, dass die Soforthilfe nicht nur für die Tanzkunst gilt, sondern für alle freiberuflichen Kunstschaffenden. In der Krise stehen Künstler*innen zusammen.“
Stefan Sixt, 2. Vorsitzender des BLZT, sagt dazu: „Dankenswerterweise hat die Bayerische Staatsregierung unseren sehr praktikablen Vorschlag kurzfristig aufgegriffen. Ein Zeichen, wie schnell Verwaltung heute funktionieren kann, wenn es notwendig ist.“
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